Information über die Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmächte, Deklarationen und andere offiziellen Dokumenten, die vor den Behörden in Bulgarien dienen sollen
19 September 2013 event.type.consDie ausländischen Staatsbürger können in der bulgarischen Botschaft ihre Unterschrift auf Vollmächte, Deklarationen und offizielle Dokumenten beglaubigen lassen. Es dürfen nur solche Papiere beglaubigt werden, die vor den Behörden in Bulgarien dienen werden. Daher müssen diese Vollmächte und Deklarationen in bulgarische Sprache verfasst werden. Es werden auch solche Dokumente beglaubigt, in denen neben der bulgarische Sprache eine einfache Parallelübersetzung auf Deutsch oder Englisch vorhanden ist.
Bei den Deklarationen für Ausreise von minderjährigen Kindern aus Bulgarien ist es notwendig, dass die Eltern, die ihr Erlaubnis für die Reise des Kindes erteilen, die Deklaration vor dem Konsul persönlich unterschreiben, sich ausweisen und die Geburtsurkunde des Kindes zeigen.
Die sofortige notarielle Beglaubigung von einer Unterschrift kostet 40 Franken.
Wenn Sie offizielle schweizerische Papiere oder Urkunden haben (Sei es Business-, oder Personalpapiere wie Unternehmensregistrierung , Diplom, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Todesmeldung, Auszug aus dem schweizerischen Straffregister etc.), die in Bulgarien dienen werden und damit von den bulgarischen Behörden offiziell anerkannt werden sollen, dann sollen Sie Ihre Dokumente erst mit Apostille vom Beglaubigungsbüro der kantonalen Staatskanzlei Ihres Wohnsitzes beglaubigen lassen. Einmal mit schweizerischem Apostille beglaubigt, brauchen Ihre Dokumente keine weitere Beglaubigung von der bulgarischen Botschaft in Bern, sondern nur eine Übersetzung in bulgarische Sprache, dass am schnellsten und am billigsten in jedes Übersetzungsbüro in Bulgarien erfolgen kann.
Umgekehrt sollen offizielle bulgarische Papiere, die vor den schweizerischen Behörden dienen werden mit einem bulgarischen Apostille beglaubigt sein. Dies erfolgt nur in Bulgarien entweder direkt von der Beglaubigungsbüro des bulgarischen Außenministeriums in Sofia oder auch mittels einer der vielen Übersetzerfirmen in Bulgarien, die neben der Übersetzung auch die Beglaubigung mit Apostille für Sie erledigen können. Bemerkung: Die bulgarische Botschaft verfügt über keine bulgarische Apostille.
Zusätzliche Information zum Thema Beglaubigung finden Sie auf die englische Version der offiziellen Internetseite vom bulgarischen Außenministerium in der Rubrik certifications and legalisations: http://www.mfa.bg/en/pages/51/index.html